Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marketing Macht AG · Mattenstrasse 52 · 6312 Steinhausen · Schweiz
Hinweis auf besondere Bestimmungen: Diese AGB enthalten Regelungen zu Terminverlust (Zahlungsverzug → sofortige Fälligkeit aller Restbeträge), Kündigung/Rücktritt bei individuell zugeschnittenen Leistungen (Konventionalstrafe), Abnahmefiktion sowie vereinbarte Rechteübertragung erst nach vollständiger Zahlung.
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der Marketing Macht AG („Agentur“) und ihren Kunden („Kunde“) für Leistungen in Strategie und Beratung, Konzeption, Content, Design, Media, PPC und SEM, Tracking und Analytics, software-nahen Dienstleistungen sowie Mentoring und Coaching, einschliesslich Seminaren und Veranstaltungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Agentur. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme einer Offerte der Agentur durch den Kunden, zum Beispiel per Unterschrift, E-Mail-Bestätigung oder elektronische Zustimmung, oder durch konkludentes Handeln wie Übermittlung von Zugangsdaten, Anlieferung von Materialien oder Zahlung. Ergebnisorientierte Projektleistungen gelten, sofern vereinbart, als Werkvertrag nach Art. 363 ff. OR; fortlaufende Beratungs- und Betreuungsleistungen können als Auftrag nach Art. 394 ff. OR einzuordnen sein. Die Leistungen der Agentur sind regelmässig individuell und kundenspezifisch; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
3. Leistungsumfang und Mitwirkung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte beziehungsweise Leistungsbeschreibung. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und richtig bereit und benennt eine verantwortliche Kontaktperson. Fristen beginnen erst, wenn fällige Zahlungen eingegangen sind und die notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und begründen keinen Verzug der Agentur. Dritt- und Durchlaufkosten wie Werbebudgets, Lizenzen, Hosting, Domains, Druck oder Übersetzungen trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich in CHF zuzüglich gesetzlicher MWST, soweit nicht anders angegeben. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort fällig. Bei projektbezogenen Pauschalvergütungen gilt als Standardzahlungsplan: 50 Prozent bei Vertragsabschluss und 50 Prozent bei Übergabe beziehungsweise Abnahme. Ratenzahlungspläne sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und in der Rechnung ausgewiesen sind; die jeweiligen Fälligkeiten sind verbindlich. Zulässige Zahlungsarten sind Banküberweisung, Karten- oder Online-Zahlungen und, sofern angeboten, SEPA-Lastschrift mit gültigem Mandat.
5. Kündigung und Rücktritt
Mit Offertannahme oder Beauftragung kommt, soweit ergebnisorientiert, ein Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR zustande. Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Kunden nach Vertragsabschluss ist grundsätzlich ausgeschlossen. Kündigt der Kunde dennoch vorzeitig, schuldet er der Agentur sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen einschließlich Vorbereitungen, Konzepten, Dispositionen, Drittleistungen und gebuchten Werbeplätzen sowie eine Konventionalstrafe von 50 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme als pauschalen Ersatz für entgangenen Gewinn, unabhängig vom Arbeitsfortschritt. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Bei Auftragsverhältnissen nach Art. 394 ff. OR bleibt das jederzeitige Kündigungsrecht nach Art. 404 OR unberührt; in diesem Fall sind mindestens die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen geschuldet, bei Kündigung zur Unzeit der entsprechende Schadenersatz.
6. Zahlungsverzug und Terminverlust
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bei Zugang sofort fällig; bei Ratenzahlungen sind die vereinbarten Fälligkeiten verbindlich. Gerät der Kunde mit einer Rechnung oder Rate in Verzug, spätestens fünf Kalendertage nach Fälligkeit, tritt ohne weitere Mahnung Terminverlust ein, womit sämtliche noch ausstehenden Raten und Restbeträge sofort fällig werden. Ab Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR in Höhe von 5 Prozent pro Jahr sowie angemessene Kosten der Rechtsverfolgung wie Betreibungs- und Inkassokosten; Mahnspesen betragen 20 CHF je Mahnung. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, Zugänge zu sperren und Rechte sowie Ergebnisse erst nach vollständiger Zahlung zu übertragen.
7. Abnahme und Rechteübertragung
Der Kunde prüft Arbeitsergebnisse unverzüglich. Mängel sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu rügen; erfolgt innerhalb dieser Frist keine substantiierte Rüge, gilt die Leistung als abgenommen, Abnahmefiktion. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an Arbeitsergebnissen gehen, soweit vereinbart, erst nach vollständiger Bezahlung aller fälligen Beträge auf den Kunden über. An generischen Bausteinen, Templates, Tools, Skripten und Know-how verbleiben die Rechte bei der Agentur; der Kunde erhält daran eine für den Vertragszweck notwendige, nicht exklusive und nicht übertragbare Nutzungseinräumung.
8. Kommunikations- und Reputationsschutz
Öffentliche Bewertungen, zum Beispiel auf Google, geben die Parteien wahrheitsgemäss und fair ab. Der Kunde unterlässt herabsetzende und unwahre Tatsachenbehauptungen. Bei Verletzung ist die Agentur berechtigt, Entfernung oder Unterlassung zu verlangen und Schadenersatz geltend zu machen. Die Teilnahme an Communities oder Gruppen der Agentur setzt die Wahrung legitimer Interessen voraus; bei schwerwiegenden Verstössen, insbesondere Abwerbung oder geschäftsschädigenden Aussagen, kann die Agentur den Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren. Für schuldhafte Verstösse kann eine angemessene Konventionalstrafe vereinbart und im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
9. Nutzungsrechte an Inhalten und Mitgliederbereich
Die Agentur hält ausschliessliche Verwertungsrechte an von ihr erstellten oder veröffentlichten Inhalten wie Bildern, Videos, Texten, Webinaren und Datenbanken. Der Kunde erhält, sofern vorgesehen, für die Vertragsdauer ein einfaches Nutzungsrecht an Inhalten im geschützten Mitgliederbereich. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung sowie die Weitergabe von Logins an Dritte sind untersagt und können zur Sperrung des Zugangs sowie zu Schadenersatz oder Konventionalstrafe führen. Werbetexte und Anzeigen der Agentur, die öffentlich erscheinen, werden nicht lizenziert.
10. Drittleistungen und Subunternehmer
Die Agentur darf Subunternehmer einsetzen. Leistungen und Kosten Dritter, insbesondere Werbebudgets, Lizenzen und Hosting, werden im Namen und auf Rechnung des Kunden bezogen oder der Agentur gegen Auslagenersatz vergütet. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bleiben bereits ausgelöste Drittleistungen vollumfänglich geschuldet.
11. Leistungsänderungen
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen, prüft die Agentur Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung und unterbreitet ein angepasstes Angebot. Ohne Annahme des angepassten Angebots gilt der ursprüngliche Leistungsumfang.
12. Gewährleistung und Mängel
Die Agentur erbringt Leistungen fachgerecht. Bei Werkleistungen werden rechtzeitig gerügte und reproduzierbare wesentliche Mängel nach Wahl der Agentur durch Nachbesserung oder Ersatzleistung behoben; schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte gemäss OR. Bei Leistungen von Dritten beschränkt sich die Gewährleistung der Agentur auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den Drittanbieter.
13. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Agentur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal bis zur vom Kunden in den letzten zwölf Monaten bezahlten Vergütung. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen; zwingende Haftungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben unberührt. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, soweit er der Agentur rechtsverletzende Materialien oder Inhalte überlässt.
14. Seminare und Veranstaltungen
Buchungen sind verbindlich. Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund mit Nachweis möglich. Es gelten folgende Pauschalen: Eingang des Rücktritts bis sechs Wochen vor Beginn 35 Prozent der Teilnahmegebühr; weniger als sechs bis drei Wochen vor Beginn 50 Prozent; weniger als drei Wochen vor Beginn 100 Prozent. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersatzteilnehmer sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur möglich.
15. Datenschutz und Kommunikation
Die Parteien wahren Vertraulichkeit. Die Agentur verarbeitet Personendaten im Rahmen der Leistungserbringung gemäss anwendbarem Datenschutzrecht; Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur auf der Website. Der Kunde kann eine Kontaktaufnahme via E-Mail, SMS, Telefon oder Messenger jederzeit widerrufen; der Widerruf ist an die im Impressum genannten Kontaktadressen zu richten und sollte die zu sperrenden Kontaktkanäle benennen.
16. Verrechnung und Zurückbehaltung
Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur hinsichtlich unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; eine E-Mail genügt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die AGB werden Bestandteil jeder Offerte und gelten mit Annahme, Bestätigung per E-Mail oder Checkbox oder konkludentem Handeln als akzeptiert. Besonders hervorgehobene Bestimmungen, insbesondere Terminverlust, Kündigung und Konventionalstrafe, Abnahmefiktion sowie Rechteübertragung nach vollständiger Zahlung, gelten als ausdrücklich zur Kenntnis genommen. Vertragssprache ist Deutsch.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht, namentlich das Obligationenrecht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.